Guten Morgen,
der Ehemann, ein amerikanischer Staatsbürger, ist bisher Alleineigentümer eines Grundstücks. Er schenkt seiner Ehefrau, die chinesische Staatsbürgerin ist, nun 1/2 dieses Grundstücks. Beide Ehegatten haben als Anschrift die gleiche Adresse in Deutschland angegeben. Beantragt ist der Vollzug der Auflassung. Ich konnte bisher nur ermitteln, dass in den USA meist der Güterstand der Gütertrennung gilt. Für China hab ich zwar Quellen zum Güterstand gefunden, diese waren aber kostenpflichtig.
Meine Frage daher hier: Kann der Vollzug der Auflassung, nach der dann die Ehegatten Eigentümer zu je 1/2 sind, erfolgen oder muss noch eine Rechtswahl getroffen werden.
Danke.