Hallo Zusammnen,
ich weiß nicht, ob ich gerade ein Brett vor m Kopf habe, aber ich frage einfach mal... wie seht ihr das... steht der Wille der Beteiligten, sich über eine Auszahlung zu einigen, über allem? Und wie sieht es mit der Haftung für eine (un-)mögliche Zwangsvollstreckung aus?
Folgender Fall:
Partei A - Privatperson - hinterlegt Sicherheitsleistung (für die Einstellung einer ZV aus LG-Urteil) für das Verfahren A über 22.000 €
Prozessgegner Partei B - GMBH - hat zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. InsoVerwalter ist I.
Dieser hat zunächst auch nicht zugestimmt, da das Geld für Schäden aus der Zwangsvollstreckung bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens haftet. Das Verfahren ruht jedoch.
Es gibt aber noch ein weites Verfahren der Parteien. Dieses wurde jetzt mit dem Insolvenzverwalter weitergeführt und ist beendet. Jetzt haben sowohl der Insoverwalter als auch Partei A die Freigabe des Betrages, welche aufgrund des 1. Verfahrens jedoch geleistet wurde, erklärt.
Meine Frage ist aber jetzt... Verfahren 1 ist ja noch nicht beendet... gut, was wird nach der Insolvenz passieren!?
Das Verfahren wird ja im Zweifel nicht wieder aufgenommen!? Wie ist das mit der Haftung für evtl. Zwangsvollstreckungen (die jetzt ja nicht stattfinden können).
Kann ich einfach auszahlen!?