Riester-Kapital als Nachlasswert?

  • Hallo!

    Hier trat gerade die Frage auf, ob angespartes Riester-Kapital des Erblassers in den Nachlass fällt? Die Ehefrau war als Bezugsberechtigte eingetragen und hat das Kapital zwischenzeitlich bereits auf ihren eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen. Ich habe nicht viel dazu gefunden, außer, dass die Kinder (in meinem Fall gesetzliche Erbfolge mit Ehefrau und zwei Kindern) einen Pflichtteilsanspruch in Bezug auf diesen Riester-Vertrag hätten.

    Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen. :)

  • Grds. fällt das Kapital schon in den Nachlass. Es kommt aber auch darauf an, in welcher Phase der Erblasser verstorben ist (Anspar- oder Auszahlphase) und was der Vertrag konkret regelt.
    Ich vermute mal, dass die Ehefrau das Kapital auf ihren Vertrag hat buchen lassen, weil das die günstigste Variante war. So musste die staatliche Förderung nicht zurückgezahlt werden. Das kann nämlich passieren, wenn das Kapital an Dritte geht.
    War da übrigens wirklich eine konkrete Bezugsberechtigung geregelt? So wie bei einer Lebensversicherung?
    Wieso kam die Frage bei euch konkret auf? Wegen des Wertes für die Gebührenberechnung? Oder wurde während des ES-Antrag gefragt? In letzterem Fall würde ich aufgrund der verschiedenen möglichen Konstellationen an einen Rechtsanwalt verweisen.

  • Genau, sie hat das auf ihren Vertag buchen lassen, weil das die günstigste Variante war. Und sie ist tatsächlich als Bezugsberechtigte eingetragen. Der Vertrag befindet sich noch in der Ansparphase. Und die Frage kam hier in einem Erbscheinsverfahren auf. Die Ehefrau wollte wissen, ob sie das Kapital im Nachlasswertfragebogen angeben muss.

  • Versicherungsleistungen mit Bezugsrecht fallen in der Regel nicht in den Nachlass.

    http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artike…nd-erbfall.html

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich dachte dass genau das eine meiner Abneigungen gegen Riester war/ist, dass das "Kapital" zwar insolvenzfest ist, aber eben nicht vererbbar. Bezugsrecht über den Tod hinaus mal außen vor gelassen, das ist für mich aber was anderes als Vermögen zu vererben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich dachte dass genau das eine meiner Abneigungen gegen Riester war/ist, dass das "Kapital" zwar insolvenzfest ist, aber eben nicht vererbbar. Bezugsrecht über den Tod hinaus mal außen vor gelassen, das ist für mich aber was anderes als Vermögen zu vererben.

    Wieso sollte ein Riesterguthaben nicht vererbbar sein? Ist sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlphase (dort ggf. mit Einschränkungen - je nach Produktwahl) möglich! Die Frage ist nur, ob das zulagenschädlich erfolgt (idR JA) oder nicht (bei Übertrag auf Riestervertrag des Ehepartners). Rene

  • [h=4]Aus der Quelle von TL


    Entfällt die Einsetzung des Ehegatten bei Scheidung automatisch?[/h]Setzt der Erblasser als Begünstigten auf den Todesfall seine Ehefrau oder seinen Ehemann ein und läß sie / er sich noch vor ihrem / seinen Tod scheiden ohne die Begünstigung zu widerrufen, stellt sich die Frage, ob die geschiedene Ehegatte im Todesfall die Versicherungsleistung erhält oder ob die Begünstigung automatisch weggefallen ist.

    Der IVa-Zivilsenat des BGH hat in seiner Entscheidung vom 1. 4. 1987 (FamRZ 1987, 806; VersR 1987, 659) ausgesprochen, dass die Bezugsberechtigung nicht automatisch entfällt. Die Versicherung darf daher an den Bezugsberechtigten auszahlen. Allerdings entfällt regelmäßig (es gibt Ausnahmen!) die "Geschäftsgrundlage" für das Behaltendürfen der Versicherungssumme, d.h. der geschiedene Ehegatte muss die erhaltene Versicherungssumme an die Erben heraus geben. Nach einer Entscheidung des II. Zivilsenat des BGH soll dies bei Zuwendung eines Bezugsrechts im Rahmen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht gelten (BGH, NJW 1996, 2727; ebenso OLG Koblenz, VersR 1999, 830).

    Das finde ich allerdings auch sehr bedenklich... Wenn der Erblasser den geschiedenen Ehegatten nicht mehr als Begünstigten haben will, muss er es -aktiv- ändern. Es gibt (nicht selten) Fälle, wo es trotzdem so gewollt ist. Das soll verstehen wer will. Ich nicht.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, im Falle seines Todes solle „der verwitwete Ehegatte” Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe und Wiederheirat des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete Ehegatte bezugsberechtigt sein soll.

    (Bestätigung Senatsurt. v. 14. 2. 2007 – IV ZR 150/051, VersR 2007, 784). BGH, Urteil vom 22. 7. 2015 - IV ZR 437/14
    (DNotZ 2015, 843, beck-online)

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  • Ich dachte dass genau das eine meiner Abneigungen gegen Riester war/ist, dass das "Kapital" zwar insolvenzfest ist, aber eben nicht vererbbar. Bezugsrecht über den Tod hinaus mal außen vor gelassen, das ist für mich aber was anderes als Vermögen zu vererben.

    Wieso sollte ein Riesterguthaben nicht vererbbar sein? Ist sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlphase (dort ggf. mit Einschränkungen - je nach Produktwahl) möglich! Die Frage ist nur, ob das zulagenschädlich erfolgt (idR JA) oder nicht (bei Übertrag auf Riestervertrag des Ehepartners). Rene

    Weil das politisch nicht gewollt sein könnte. O-Ton (fast wörtlich) eines namhaften Bundespolitikers in einer Sendung hierüber (Altersvorsorge staatlich <-> privat), Jahre her: Das ist nicht dazu da, Vermögen aufzubauen, dass dann noch nachfolgenden Generationen weitergegeben wird.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hallo araya, die Aussage stimmt schon - Riestern zielt ja darauf ab, dass im Alter eine monatliche zusätzliche Rente zur Verfügung steht und dies auch das vorrangige Ziel ist ... aber das bedeutet ja nicht, dass im Fall der Fälle (also beim Tod des Sparers) die nachfolgenden Generationen nichts davon bekommen würden (wenn noch was übrig ist)! Rene

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