Fiktive Reisekosten höher als Terminsvertreterkosten

  • Der Mandant ist ortsansässig im gleichen Ort wie sein Anwalt. Das Gericht ist über 500 Kilometer entfernt.Es gab einen Terminsvertreter, der mit einer Pauschale für die Vertretung beim Termin beauftragt wurde. Was darf ich im Kostenfestsetzungsantrag beantragen?

    Fiktive Reisekosten: Entfernung Mandant zum Gericht 1156 km (Hin- und Rückfahrt) + Abwesenheitsgeld über 8 Stunden = ca. 415,00 EUR
    oder
    0,65 Verfahrensgebühr (3401 VV RVG) + 1,2 Terminsgebühr (3402 VV RVG) = ca. 210,00 EUR

    Ich bin verunsichert weil es ansonsten nur streitig besprochen wird, wenn die Terminsvertreter-Kosten höher sind als die fiktiven Reisekosten. Jetzt ist es anders herum?
    Gibt es entsprechende Rechtsprechungen?

    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe. :oops:

  • Ergibt sich ja aus diesem Schluss:
    Terminsvertreter ist teurer --> es sind nur die fiktiven Reisekosten erstattungsfähig.
    Terminsvertreter ist günstiger --> diese Kosten sind erstattungsfähig.

  • Auch wenn es letztlich nicht darauf ankommt:

    Ich glaube, du hast bei deiner Vergleichsberechnung einen Denkfehler drin:

    Du musst die Mehrkosten des Terminsvertreters mit den fiktiven Reisekosten vergleichen. Die Terminsgebühr gehört meiner Meinung nach nicht zu den Mehrkosten (ob der Hauptanwalt, der zum Termin fährt Nr. 3104 VV oder der Terminsvertreter die Gebühr Nr. 3402 VV verdient, ist egal).

    Von daher wären wohl zu vergleichen:

    Nr. 3401 VV-RVG nebst Auslagenpauschale und ggf. Mwst

    Nr. 7003 + 7005 VV-RVG ggf. nebst Mwst (ex ante Betrachtung => mit wie vielen Terminen musste man zum Zeitpunkt der Beauftragung des Terminsvertreters rechnen?)

    Daher: Terminsvertreter sehr deutlich günstiger und erstattungsfähig

  • Der Mandant ist ortsansässig im gleichen Ort wie sein Anwalt. Das Gericht ist über 500 Kilometer entfernt.Es gab einen Terminsvertreter, der mit einer Pauschale für die Vertretung beim Termin beauftragt wurde. Was darf ich im Kostenfestsetzungsantrag beantragen?

    Wie kommst du bei dieser Konstellation darauf, dass du UVB-Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren beantragen kannst?

  • Der Mandant ist ortsansässig im gleichen Ort wie sein Anwalt. Das Gericht ist über 500 Kilometer entfernt.Es gab einen Terminsvertreter, der mit einer Pauschale für die Vertretung beim Termin beauftragt wurde. Was darf ich im Kostenfestsetzungsantrag beantragen?

    Wie kommst du bei dieser Konstellation darauf, dass du UVB-Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren beantragen kannst?


    Berechtigter Einwand. :daumenrau Die Konsequenzen dieser Pauschalvergütung des Terminsvertreters für das KfV hatten wir hier erst letztens dikutiert.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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