Vollstreckbare Ausfertigung

  • von einer Grundschuld über 100.000.--€ wird zuerst der erstrangige Teilbetrag von 60.000.--€ an die K-Bank abgetreten. Ein Jahr später wird der Restbetrag von 40.000.--€ ebenfalls an die K-Bank abgetreten.
    Die K-Bank möchte jetzt die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde über 100.000.--€ auf sich umschreiben lassen.

    Ist die Umschreibung der Vollstreckungsklausel für beide Teilbeträge auf der bisherigen Grundschuldbestellungsurkunde möglich oder muss für jeden Teilbetrag eine separate vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden ?

  • Da zwei Abtretungen erfolgt sind, ist es m. E. zumindest nicht falsch, für jeden Teilbetrag eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.

  • Du kannst doch eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen, aber 2 Abtretungsvorgänge aufnehmen.

    Insbesondere, wenn zumindest die erste Abtretung im Grundbuch gewahrt wurde, kann das mE nicht einheitlich erfolgen, da dann auch im GB das Recht geteilt wurde, III/1 und III/1a.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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