von einer Grundschuld über 100.000.--€ wird zuerst der erstrangige Teilbetrag von 60.000.--€ an die K-Bank abgetreten. Ein Jahr später wird der Restbetrag von 40.000.--€ ebenfalls an die K-Bank abgetreten.
Die K-Bank möchte jetzt die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde über 100.000.--€ auf sich umschreiben lassen.
Ist die Umschreibung der Vollstreckungsklausel für beide Teilbeträge auf der bisherigen Grundschuldbestellungsurkunde möglich oder muss für jeden Teilbetrag eine separate vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden ?