Hallo,
ich soll hier eine Verwaltungssache abrechnen, kenn mich da aber gar nicht aus:
Antrag im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht; Antrag wurde durch das Gericht abgelehnt; Antragsteller legt Beschwerde gegen den Beschluss ein. Dann sind wir ins Spiel gekommen. Wir vertreten den Beigeladenen im Beschwerdeverfahren. Beschwerdeverfahren durch Einstellung ohne Termin beendet.
Was kann ich jetzt abrechnen?
Meine Idee: Eine Verfahrensgebühr auf den durch Beschluss festgestellten Streitwert oder gibt es da nur eine Gebühr nach Nr. 3500 VV RVG?
Danke vorab
Liane