Vereinsregister, § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB, Beschränkung Vorstand

  • Satzungsneufassung Caritasverband e.V.
    Guten Morgen, bisher eingetragen ist eine detaillierte Beschränkung (in der Satzung: § 14 Genehmigungspflicht Bistum ...), insgesamt eine noch übersichtliche Auflistung Ziffern 1.-7.
    Die neue Satzung hat in § 14 (2) diese Liste der Genehmigungspflichten bis ins Unendliche detailliert ausgearbeitet (von: "Unabhängig vom Gegenstandwert Ziffern 1.1.-1.4." bis "Unabhängig von einer Mitteleinstellung im Wirtschaftsplan Ziffern 2.1.-2.5."). § 14 Absatz 4 der neuen Satzung lautet: Die in Absatz 2 geregelte Beschränkung der Vertretungsmacht soll zur Eintragung ins Vereinsregister beantragt werden.
    Die formgerechte Anmeldung liegt noch nicht vor.
    Frage:
    Muss ich wirklich die gesamte Auflistung der Genehmigungspflichten eintragen? Habe ich ein Auswahlrecht?
    Beispiel: Abschluss und Änderungen von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern in der AVR-Vergütungsgruppe...
    Trage ich von Amts wegen ein oder nur, wenn in der Anmeldung der entsprechende Antrag gestellt wird.
    Grüße

  • Hallo,
    in das VR wird die Beschränkung der VM nur, wenn ausdrücklich aufgeführt wurde "gegenüber Dritten".
    Und wenn dies der Fall ist, dann übernehme ich dies wortwörtlich in vollem Umfang in das VR.

  • Vielen Dank,
    diese Antwort habe ich befürchtet. Ich werde also seitenweise abschreiben und alles eintragen.
    Liebe Grüße aus H.
    und ich habe noch 40 Arbeitstage bis zum Ruhestand.

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