Hallo,
ich habe hier einen Antrag eines Nachlasspflegers auf Bewilligung von PKH, da sie "prozessarm" ist und keinerlei Vermögen besitzt.
Die Schuldnerin ist mit ihrem Ehemann je zu 1/2 im GB eingetragen. Die Zwangsversteigerung wurde bereits angeordnet.
Schon bei AO des Verfahrens wurde der Nachlasspfleger als Schuldner betitelt.
Kann ich hier PKH bewilligen?