Schlüsselpensum Familiensachen

  • Hallo!
    Die Suchfunktion konnte mir bei meiner Frage leider nicht weiterhelfen.
    Ist bekannt, ob die Familiensachen vollständig zum Schlüsselpensum zählen?
    Bei uns liegen verschiedene Meinungen vor. Die einen (incl. Verwaltung) meinen, F-Sachen sind komplettes Schlüsselpensum, die anderen sind der Ansicht, dass nur die in den F-Sachen enthaltenen Vormundschaften und Pflegschaften zum Schlüsselpensum gehören. Dafür würde auch sprechen, dass es in Pebbsy verschiedene Bereiche gibt, die unterschiedlich zählen.
    Sollte letzteres zutreffen, dann würden die (meine) Familiensachen kein Schlüsselpensum sein, da die Vormundschaften einen geringeren Anteil an allen Familiensachen ausmachen.
    Wie viele Vormundschaftssachen zählen dann wieviel als Schlüsselpensum?

    Für mich wäre die Klärung der Frage sehr wichtig, da ich zum größten Teil Familiensachen bearbeite. Für die hoffentlich bald anstehende Beförderung muss mein Pensum überwiegend aus einem Schlüsselpensum bestehen.
    Weiß jemand, wo man das schwarz auf weiß belegen und nachlesen kann?
    Das muss doch irgendwo geregelt sein.
    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank schon einmal!

    edity by Kai: in "Verwaltung" verschoben

  • Wenn Ihr ein "Schlüsselpensum" habt, muß dieses doch in Euren Vorschriften definiert sein. Wo das ist, sollte eine Verwaltung, die damit hantiert, sagen können.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Begrifflichkeit "Schlüsselpensum" ist mir als baden-württembergischem Rechtspfleger gänzlich unbekannt.

    Es handelt sich um eine qualifizierte Tätigkeit, damit man irgendwann schneller befördert wird; ab einer gewissen Besoldungsgruppe (A11, A12?) ist für weitere Beförderung ein höherer Anteil dieser Tätigkeit im Pensum notwendig.

  • Die Begrifflichkeit "Schlüsselpensum" ist mir als baden-württembergischem Rechtspfleger gänzlich unbekannt.

    Es handelt sich um eine qualifizierte Tätigkeit, damit man irgendwann schneller befördert wird; ab einer gewissen Besoldungsgruppe (A11, A12?) ist für weitere Beförderung ein höherer Anteil dieser Tätigkeit im Pensum notwendig.


    Interessant, man lernt nie aus. Im hiesigen BL geht es nur höher hinaus, wenn genügend lange Verwaltungstätigkeiten in bestimmten Positionen ausgeübt wurden.

  • Die Begrifflichkeit "Schlüsselpensum" ist mir als baden-württembergischem Rechtspfleger gänzlich unbekannt.

    Es handelt sich um eine qualifizierte Tätigkeit, damit man irgendwann schneller befördert wird; ab einer gewissen Besoldungsgruppe (A11, A12?) ist für weitere Beförderung ein höherer Anteil dieser Tätigkeit im Pensum notwendig.


    Interessant, man lernt nie aus. Im hiesigen BL geht es nur höher hinaus, wenn genügend lange Verwaltungstätigkeiten in bestimmten Positionen ausgeübt wurden.

    Soweit ich weiß - für NRW - zählen z. B. Betreuungssachen darunter, aber noch höher bewertet ist natürlich Grundbuch, Inso, Zwangsversteigerung. Und dazu natürlich auch die Verwaltung. Aber so tief bin ich in der Beförderungsmaterie nicht drin.

  • Die Begrifflichkeit "Schlüsselpensum" ist mir als baden-württembergischem Rechtspfleger gänzlich unbekannt.

    Es handelt sich um eine qualifizierte Tätigkeit, damit man irgendwann schneller befördert wird; ab einer gewissen Besoldungsgruppe (A11, A12?) ist für weitere Beförderung ein höherer Anteil dieser Tätigkeit im Pensum notwendig.


    Interessant, man lernt nie aus. Im hiesigen BL geht es nur höher hinaus, wenn genügend lange Verwaltungstätigkeiten in bestimmten Positionen ausgeübt wurden.

    Soweit ich weiß - für NRW - zählen z. B. Betreuungssachen darunter, aber noch höher bewertet ist natürlich Grundbuch, Inso, Zwangsversteigerung.

    Also die sogenannten "Edeldezernate" (Stichwort: Funktionsgruppenverordnung).

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Dafür gibt´s in Ba.-Wü. jetzt die Dienstpostenbewertung.
    Neben Ärger und Unverständnis, hat sie bereits 2016 als Argumentelieferant in den Haushaltsverhandlungen für Stellenhebungen nach A12, A13 und A13Z gedient.
    Weitere Stellenhebungen können wir wohl auch für den Doppelhaushalt 2018/19 erwarten :):daumenrau.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • ...

    Soweit ich weiß - für NRW - zählen z. B. Betreuungssachen darunter, aber noch höher bewertet ist natürlich Grundbuch, Inso, Zwangsversteigerung. Und dazu natürlich auch die Verwaltung. Aber so tief bin ich in der Beförderungsmaterie nicht drin.

    Verwaltung ist kein Schlüsselpensum. Die anderen Gebiete sind Schlüsselpensen im Gleichrang.

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