Ich überprüfe gerade die VKH. Hierzu habe ich die VKH-Partei über ihren "alten" RA angeschrieben und um Einreichung einer aktuellen Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen aufgefordert. Erstmals hat mir jetzt der RA für das VKH-Überprüfungsverfahren einen Antrag auf Vergütungsfestsetzung eingereicht. Abgerechnet hat er eine 1,00 Geb. Nr. 3335 VV RVG.
Zur Begründung führt er den anwaltlichen Aufwand für eine notwendige persönliche Besprechung, Sichtung der Unterlagen und Fertigung der VKH-Erklärung (1,5 Std. ) an.
Gibt es hierzu Entscheidungen, dass hier Gebühren entstehen?
RA begründet dies mit Entscheidung AG Trier: Aufgrund Beendigung des früheren Verfahrens länger als 2 Jahre handele es sich um ein neues Verfahren und somit auch eine neue - gesondert zu vergütendene - Angelegenheit??
Also bislang gab es bei mir nix...