Guten Morgen ;),
ich habe folgende Probleme:
Es geht um Aufgebot des Grundpfandrechtsbriefs:
Fall 1):
Die Gläubigerbank, für die das GPR eingetragen ist teilt mit, dass die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und sämtliche Unterlagen vernichtet sind.
Es wäre lediglich noch ersichtlich, dass im Jahre xy eine Grundbucherklärung abgegeben wurde.
Ob eine Löschungsbewilligung oder Abtretungserklärung abgegeben wurde, kann jedoch seitens der Bank nicht mehr festgestellt werden.
Löschungsbewilligung hat die Bank aktuell erteilt.
Antragsteller sind die Eigentümer, diese haben die eV, dass Brief unauffindbar und keine Verfügung über diesen erfolgt ist ordnungsgemäß und vollständig abgegeben.
Was würdet ihr tun?
Fall 2):
Die Gläubigerbank, für die das GPR eingetragen ist teilt mit, dass die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und sämtliche Unterlagen vernichtet sind.
Sie bestätigt( keine Abgabe eV), dass sie nicht im Besitz des Grundpfandrechtsbriefes ist. (Für die Abgabe einer eV wollen Sie 150,00 €)
Darüber, ob das GPR abgetreten oder verpfändet wurde, können jedoch seitens der Bank keine Angaben gemacht werden, da Unterlagen nicht mehr vorhanden.
Versicherung des Eigentümers fehlt, dieser hat Antrag aber alleine gestellt. Wurde nachverlangt, noch keine Rückmeldung.
Was würdet ihr tun?
Liebe Grüße