Bis wann berechnen sich die nach § 1171 BGB zusätzlich zum Kapitalbetrag zu hinterlegenden Zinsen?
Bei mir wurde jetzt hinterlegt und die Zinsen sind bis zum Datum der Aufgebotsfrist zzgl. 2 Monate (wegen Rechtskraft).
Nach § 372 BGB gilt der Gläubiger als befriedigt, sobald die Hinterlegung wirksam erfolgt ist, und das Schuldverhältnis erlischt.
Damit dürften sich die zu hinterlegenden Zinsen doch nur bis zum Tag der Hinterlegung berechnen, oder?