Guten Morgen zusammen,
ich bräuchte bitte dringend Hilfe in einer Zuständigkeitsfrage.
Bei mir wurde 2015 eine Vormundschaft für einen minderj. unb. Flüchtling eingerichtet. Dieser ist seit November 2016 abgängig und war zwischenzeitlich in einer anderen Stadt unter neuem Namen aufgetaucht. Dort wurde unter dem neuen Namen auch eine Vormundschaft eingerichtet und ein Vormund bestellt. Welche Identität richtig ist, ist nicht feststellbar.
Vormund hier hat nun Abgabe des Verfahrens an das andere Gericht gebeten. Diese lehnen die Übernahme jedoch ab .
Das JA des augenblicklichen Aufenthaltortes sagt, dass die hiesige Zuständigkeit weiter besteht, da von hier noch weiter Hilfe zur Erziehung geleistet wird. Vom JA des jetzigen Aufenthaltortes wurde nur eine Inobhutnahme veranlasst.
Unser JA bestreitet jedoch auch seine Zuständigkeit. Eine Entlassung des hiesigen Vormundes wird um hiesigen JA befürwortet.
Das AG des Aufenthaltortes will die Klärung der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit abwarten.
Landesjugendamt sagt, das hiesige JA ist nicht zuständig, da keine Zuweisung vorliegt.
JA des Aufenthaltortes gibt nun an, dass die Identitätsprüfung ergeben hat, dass die angenommene Identität bei hiesiger Vormundschaft wohl korrekt sein soll und aufgrund der Tatsache, dass somit keine wirksame Vormundschaft beim AG des Aufenthaltortes vorliegt, soll diese aufgehoben werden.
Der Junge weigert sich aufgrund von früheren Vorfällen zurückzukommen.
Gibt es überhaupt eine korrekte Lösung ? M. E. wäre jetzt unser Verfahren offiziell an das AG des Aufenthaltortes abzugeben und von dort ein neuer Vormund zu bestellen.....
Jeder Tip hilft !!!