• Irgendwie stelle ich mich gerade ziemlich blöd an und brauche mal eure Hilfe:

    In einem Betreuungsverfahren (AK: sämtliche Angelegenheiten) habe ich einen Antrag auf Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung zum Verkauf einer Gewerbefläche (Wert: 1.500.000 €) zurückgewiesen. Zunächst hat der Betreuer Beschwerde eingelegt, diese jedoch dann wieder zurückgenommen. Der von ihm beauftragte Rechtsanwalt hätte gerne einen Wert für das Beschwerdeverfahren.
    Die knappe Kommentierung zu § 40 FamGKG im Hartmann hilft mir irgendwie nicht weiter.
    Könnt ihr mir auf die Sprünge helfen?

  • FamGKG in Betreuung?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • :daemlich:daemlich:daemlich

    Wie blöd kann man eigentlich sein... den ganzen morgen F-Sachen bearbeitet und dann noch den Kommentar passender Weise offen liegen gehabt... :2sorry:

    Aber dennoch: Wie würdet ihr den Wert festsetzen? Ist der Verkehrswert maßgeblich? Auch im Kommentar zum richtigen Gesetz finde ich nichts passendes...

  • Es handelt sich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit, weshalb Abs. 3 ausscheidet. Es wird auf eine Ermessensausübung nach Abs. 1 rauslaufen. Ich würde mich da wohl an die Kommentierung zu den Verfügungsbeschränkungen halten und mit Prozentsätzen arbeiten.

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