Nachforderung pfändbarer Teilbeträge

  • Das Teil berührt mehere grundsätzliche Fragen und gehört vor den BGH.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Den Weg vor das BGH will der Schuldner aus Kostengründen nicht gehen. Und bisher stimme ich ihm da bisher zu: Was hat er zu gewinnen? Aktuell geht es um 2000-2500 Euro die er nachzahlen muss. Wenn er vor dem BGH verliert kommen nochmal hunderte, wenn nicht sogar tausende Euro hinzu. Laut Rechtsbelehrung besteht Anwaltszwang vor dem BGH und Prozesskostenhilfe würde er sicher nicht erhalten, dafür verdient er zu gut.

    Ich werde die Tage das Schriftstück kopieren, schwärzen, einscannen und hochladen, dann haben alle etwas davon :).

  • Zumal für den PKH-Antrag zum BGH kein Anwaltszwang besteht.

    Warum will der Schuldner nicht erstmal auf diese Variante zurück greifen? Er hat doch bestimmt ordentlich Verbindlichkeiten, die vielleicht zur PKH führen könnten?

  • Handelt es sich um eine Einzelrichterentscheidung? Wenn ja: In diesen Fällen hebt der BGH schon deshalb auf, weil eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter vorliegt, da bei Zulassung der Rechtsbeschwerde immer grundsätzliche Bedeutung nach § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO gegeben ist, also das Landgericht in Kammerbesetzung entscheiden muss.

  • Handelt es sich um eine Einzelrichterentscheidung? Wenn ja: In diesen Fällen hebt der BGH schon deshalb auf, weil eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter vorliegt, da bei Zulassung der Rechtsbeschwerde immer grundsätzliche Bedeutung nach § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO gegeben ist, also das Landgericht in Kammerbesetzung entscheiden muss.

    na das wollen wir doch mal hoffen. Es sollte sich so ganz langsam herumgesprochen haben (was an sich logisch ist). Hab da diese widersprüchlichen Zulassungen der RB durch Einzelrichter nie verstanden.....

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