Beratungshilfe wegen Leasingvertrag

  • Hallo,

    Antragsteller begehrt Beratungshilfe zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche gegen den Leasinggeber.
    Er möchte einen PKW BMW 320 i Cabrio leasen, hat schon eine Anzahlung von ca. 1100,00 € getätigt und muss/soll mtl. 117,00 € Leasingraten zahlen. Anschaffungskosten 6000,00 € insgesamt. Die Beratungstätigkeit stützt sich darauf, dass sich der Leasinggeber bisher nicht mit dem Händler wegen des PKW-Ankaufs i.V. gesetzt hat. Soweit zum Sachverhalt.

    Ich habe aber Bauchschmerzen, den Beratungshilfeschein zu erteilen. Einerseits ist der Ast. bedürftig, zumindest wenn er Arbeitslosengeld i.H.v. 846,00 € erhält, 3 unterhaltspflichtige Kinder hat und 750,00 € Miete zahlt und noch diverse Ratenzahlungen bei Anwälten zu erbringen hat und andererseits sich jedoch ein Cabrio für eine 5köpfige Familie anschaffen will. Ich habe hier kein gutes Gefühl. Irgendetwas passt hier nicht. Seine Ehefrau hat ein Einkommen über 1132,00 €. Wie sich aus dem Leasingvertrag ergibt, soll er noch einen Warenkredit von 800,00 € aufgenommen haben, den er mit mtl. 250,00 € abbezahlt (hatte er im Antrag nicht aufgeführt). Ich hatte den RA auch um Erläuterung gebeten, wovon die Familie ihren Lebensunterhalt bestreitet. Dahingehend hat er sich nicht geäußert, sondern lediglich den angeforderten Leasingvertrag z.A. gereicht.

    Laut meiner Berechnung wäre noch ein Restbetrag von 166,50 € über, so dass Beratungshilfe schon deshalb zu versagen wäre. Aber ich möchte trotzdem aus o.g. Gründen Beratungshilfe versagen.

    Wie würdet Ihr entscheiden?

  • Also wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen (Eigenbemühungen nachgewiesen, wirtschaftliche Voraussetzung passen, keine andere Hilfsmöglichkeit wie die Mitgliedschaft in einem Automobilclub vorhanden) würde ich tendenziell eher bewilligen. Ich meine, es liegt sicher eine Rechtsfrage (Durchsetzung der Ansprüche aus einem Leasing Vertrag) vor, Mutwilligkeit würde ich auch eher verneinen (ein Selbstzahler würde hier wohl auch zum Anwalt gehen). Du kannst den Antrag nicht nur deshalb ablehnen, weil der Antragsteller eine wirtschaftlich unvernünftige Entscheidung getroffen hat (wenn es danach ginge....:teufel:). Von daher ärgert es einen zwar, aber eine Zurückweisung dürfte jedenfalls nicht wegen der Angelegenheit als Solche möglich sein. Wenn du glaubst, dass der Vermögenswerte versteckt, kannst du dem ja die eV abnehmen und die Belege besonders gründlich prüfen.

  • Für die PkH gibt es Rechtsprechung des BGH, wonach diese abgelehnt werden kann, wenn die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse in sich unschlüssig ist, z.B. die Summe der belegten monatlichen Ausgaben höher ist als die Summe der belegten monatlichen Einnahmen.
    Diese Rechtsprechung müsste doch auch für Beratungshilfe fruchtbar zu machen sein?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Laut meiner Berechnung wäre noch ein Restbetrag von 166,50 € über, so dass Beratungshilfe schon deshalb zu versagen wäre.

    Dann ist doch alles klar.

    Aber ich möchte trotzdem aus o.g. Gründen Beratungshilfe versagen.

    Wieso, meinst Du, dass das den Antragsteller irgendwie beeindrucken könnte/würde?

    Für die PkH gibt es Rechtsprechung des BGH, wonach diese abgelehnt werden kann, wenn die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse in sich unschlüssig ist, z.B. die Summe der belegten monatlichen Ausgaben höher ist als die Summe der belegten monatlichen Einnahmen.
    Diese Rechtsprechung müsste doch auch für Beratungshilfe fruchtbar zu machen sein?

    So unschlüssig finde ich das hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, wenn man Einkommen der Ehegatten und Kindergeld gemeinsam betrachtet. Sofern € 1.132,00 Einkommen der Ehefrau das Nettoeinkommen ist, komme ich dann auf € 2.560,00 / Monat.

  • Danke für die schnellen Antworten; habe ich zur Bewilligung durchgerungen.

    Trotz einzusetzenden Einkommens? Das finde ich jetzt inkonsequent.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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