Kostenfestsetzung

  • Hallo zusammen,

    laut der KGE hat der Kläger die Kosten zu tragen - es gibt 2 Beklagte, die durch einen Anwalt vertreten werden, der nun die Kosten zur Festsetzung nebst Erhöhungsgebühr beantragt.

    Jedoch beantragt er auch nur zugunsten des Bkl 1 den KFB zu erlassen, da der Bkl 1 der Bkl 2 gegenüber unterhaltspflichtig ist und sich ein einer zwischen den Beklagten und dem RA getroffenen Vereinbarung (welche hier vorliegt) verpflichtet die sämtlichen Anwaltskosten alleine zu tragen und die Bkl 2 von der Inanspruchnahme durch den RA freistellt.

    Meiner Ansicht nach ist das eine interne Vereinbarung, welche ich bei der Kostenfestsetzung nicht zu beachten habe, oder??? Würde den KFB nun zugunsten beider Bkl erlassen...ur fehlt mir irgendwie die Grundlage für eine entsprechende Begrümdung...

    Hat hier jmd. eine Idee, oder liege ich vielleicht komplett falsch???

  • Bei bestehenden Zweifeln würde ich den Beklagten zu 2. noch einmal anhören.

    Aber wenn eine entsprechende Vereinbarung vorliegt, ist eine Titulierung ausschließlich zu Gunsten der Beklagten zu 1. in meinen Augen völlig unproblematisch.

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