Beratung Erbfolge Beratungshilfe

  • Huhu,

    würdet ihr BerH bewilligen, für die bloße Beratung, wie die Erbfolge aussieht, wenn Auslandsbezug besteht. Vater ist verstorben und war ital. Staatsbürger aber hatte seinen Aufenthalt zuletzt in Deutschland.

    ASt möchte BerH zur Beratung, wer Erbe ist und ob ein Pflichtteilanspruch besteht.


    Liebe Grüße ;)

  • Wie sieht es mit der Möglichkeit einer Auskunft durch das NLG aus? Es wird ja eine generelle Auskunft über das italienische Erbrecht (sofern dieses zur Anwendung kommt) begehrt...

    Ich würde mich da mit der Bewilligung sehr schwer tun.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Wenn er seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte (und keine Rechtswahl getroffen hat!!!), ist deutsches Erbrecht anzuwenden nach der EUErbVO.
    Von daher: Keine BerH, sondern Verweisung an das NLG zur Antragstellung oder was auch immer.

    Ja gut, ich bin beides in einer Person. ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Wie sieht es mit der Möglichkeit einer Auskunft durch das NLG aus? Es wird ja eine generelle Auskunft über das italienische Erbrecht (sofern dieses zur Anwendung kommt) begehrt...

    Ich würde mich da mit der Bewilligung sehr schwer tun.

    Ich verstehe den Antrag so, dass eine konkrete Auskunft über die Erbfolge nach dem verstorbenen Vater begehrt wird.

  • Wie sieht es mit der Möglichkeit einer Auskunft durch das NLG aus? Es wird ja eine generelle Auskunft über das italienische Erbrecht (sofern dieses zur Anwendung kommt) begehrt...

    Ich würde mich da mit der Bewilligung sehr schwer tun.

    Ich verstehe den Antrag so, dass eine konkrete Auskunft über die Erbfolge nach dem verstorbenen Vater begehrt wird.

    Das ist aber nicht beratungshilfefähig. Er hat kein rechtliches Problem, sondern ein tatsächliches. Anzuwenden ist deutsches Erbrecht (wenn der Erblasser keine Rechtswahl getroffen hat).
    Was er machen will, muss er selbst entscheiden.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Wie sieht es mit der Möglichkeit einer Auskunft durch das NLG aus? Es wird ja eine generelle Auskunft über das italienische Erbrecht (sofern dieses zur Anwendung kommt) begehrt...

    Ich würde mich da mit der Bewilligung sehr schwer tun.

    Ich verstehe den Antrag so, dass eine konkrete Auskunft über die Erbfolge nach dem verstorbenen Vater begehrt wird.

    Diese Auskunft kann möglicherweise durch eine einfache Auskunft über das anzuwendende Erbrecht erteilt werden, ohne dass eine konkrete Aussage getroffen wird, sprich:

    "Ich möchte wissen, ob ich Erbe nach meinem Vater geworden bin"
    Rpfl: "Nach deutschem Erbrecht sind Erbe der Ehegatte und die Kinder zu xyz Anteil. Hatte der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist deutsches Erbrecht anzuwenden."
    "Juhu, jetzt weiß ich Bescheid, ohne dass Sie gesagt haben 'Ja, Sie sind Erbe nach Ihrem Vater'. Danke, lieber Rpfl! Jetzt stelle ich meinen Antrag beim Nachlassgericht!"

    Damit hätten wir sogar eine Art der Gewährung von Beratungshilfe durch eine einfache Auskunft gemäß § 3 Abs. 2 BerHG, nebenbei angemerkt.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • ;):daumenrau

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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