Hallo, eine Nachlasskollegin hat folgendes Problem:
Es wurde ein Erbscheinsantrag aufgrund Testaments gestellt. In dem Verfahren (=Richterzuständigkeit) wurde die Echtheit des Testaments angezweifelt. Es wurden Schritproben eingereicht und es sieht danach aus, dass das Testament tatsächlich gefälscht ist. Dummerweise hat der Antragsteller in dem Verfahren den Antrag zurückgenommen, Verfügung des Richters: weglegen.
Jetzt ist von den anderen Erben ein Erbscheinsantrag mit gesetzlicher Erbfolge gestellt worden. Bezüglich des Testament ist in diesem Antrag angegeben worden, dass es gefälscht ist und daher nicht zu berücksichtigen ist.
Was nun? Richterzuständigkeit oder Rechtspfleger? Testament beachten oder nicht??