Gerichtsvollzieher - Abwicklung Dienstkonto

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
    Ein GV wurde disziplinarisch von seinen Aufgaben entbunden. Ich wickle den GV ab.
    Auf dem KB I lagen zum Teil über Jahre ungeklärte Beträge.

    Problem (verkürzt dargestellt): Ein Betrag von 900,00 wurde vor Jahren von einem Schuldner auf das Dienstkonto des GV gezahlt. Der GV konnte die 900 Euro nicht zuordnen. Der Schuldner wollte seinerzeit durch Zahlung der 900 Euro eine Restforderung erledigen. Ein Vollstreckungsauftrag für die 900 EURO bestand nicht. Bis dato hatte der GL immer Teilforderungen vollstreckt, welche der Schuldner auch gezahlt hat.

    Der Schuldner ist davon ausgegangen, dass sich mit Zahlung der 900 EUR die Forderung erledigt hat. Da die 900 Euro nie beim GL angekommen sind, ist die Forderung in den letzten fünf Jahre noch deutlich angewachsen.

    Steht nun dem GL oder dem S die 900 Euro aus dem KB I zu?

  • Wenn kein Auftrag vorliegt, sind die 900,00 € an den Schuldner zurück zu zahlen. Das hätte der GV damals schon tun müssen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ja das hätte er wohl....(sein D-Verfahren könnte ganze Bücher füllen)

    Ich muss für einen anderen Schuldner genauso verfahren, obwohl dieser bei anderen Gläubigern noch zahlreiche offene Verfahren hat. Auch hier lag seit Jahren ein Betrag von über 500 Euro als Überzahlung auf dem KB I, ohne das eine Rückzahlung bzw. Zuordnung erfolgt ist.

  • Das steht auf einem anderen Papier... wie gesagt , ich habe bereits zig Ordner gefüllt.

    Einzig die Auflösung und Weiterleitung der Gelder aus dem KB I ist jetzt noch aufwendig.

  • Wenn kein aktuelles Verfahren da ist, dann zurück an Schuldner.

    Aber es hindert ja nicht den Gläubiger mal schnell einen neuen Auftrag zu stellen oder ?
    ( Vielleicht ein kleiner telefonischer Tip an den Gläubiger ?)

  • Zitat

    Warum fällt so etwas nicht zeitnah einen Prüfungsbeamten auf?


    Gut, dass ich die Frage nicht stellen musste... Ist mir immer wieder unbegreiflich, dass sowas weder dem örtlichen Prüfer noch dem Bezi auffällt, zumal es hier ja scheinbar ein ziemlich offensichtlicher Fall ist und nicht von der Marke "Ich bescheiße heimlich".

    Ansonsten ist das Geld an den Schuldner zurück zu zahlen, wenn kein Auftrag vorlag.

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