Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Ein GV wurde disziplinarisch von seinen Aufgaben entbunden. Ich wickle den GV ab.
Auf dem KB I lagen zum Teil über Jahre ungeklärte Beträge.
Problem (verkürzt dargestellt): Ein Betrag von 900,00 wurde vor Jahren von einem Schuldner auf das Dienstkonto des GV gezahlt. Der GV konnte die 900 Euro nicht zuordnen. Der Schuldner wollte seinerzeit durch Zahlung der 900 Euro eine Restforderung erledigen. Ein Vollstreckungsauftrag für die 900 EURO bestand nicht. Bis dato hatte der GL immer Teilforderungen vollstreckt, welche der Schuldner auch gezahlt hat.
Der Schuldner ist davon ausgegangen, dass sich mit Zahlung der 900 EUR die Forderung erledigt hat. Da die 900 Euro nie beim GL angekommen sind, ist die Forderung in den letzten fünf Jahre noch deutlich angewachsen.
Steht nun dem GL oder dem S die 900 Euro aus dem KB I zu?