Löschung einer Hypothek über 2.000,-- DM

  • Im Grundbuch ist eine Hypothek aus dem Jahr 1950 über vormals 2.000,-- DM eingetragen (im Rahmen der Umschreibung des Blattes wurde das Recht auf Euro umgestellt), die der Eigentümer löschen lassen will.

    Die Gläubigerin ist verstorben und die in Deutschland lebenden Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen.

    Es sind 4 mögliche Erben in den USA bekannt, wobei man wohl davon ausgehen muss, dass auch diese die Erbschaft ausschlagen würden.

    Wie kann der Eigentümer das Recht trotzdem löschen lassen, wenn er nicht an Löschungsbewilligungen kommt?

    Geld hinterlegen?

  • Aber wer bestellt bei einem überschuldeten Nachlass nur wegen der Löschung einer Grundschuld über gut 1.000,-- € einen Nachlasspfleger?

    Oder ist das tatsächlich die einzige Möglichkeit für den Eigentümer, das anzuzetteln . . .

    . . . jedenfalls schon mal Danke für's mitdenken ;)

  • In der Bestellungsurkunde ist nichts zu finden was weiterhilft? Bedingung, Befristung, Unvererblichkeit, etc. das bloß nicht eingetragen wurde?

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