Im Grundbuch ist eine Hypothek aus dem Jahr 1950 über vormals 2.000,-- DM eingetragen (im Rahmen der Umschreibung des Blattes wurde das Recht auf Euro umgestellt), die der Eigentümer löschen lassen will.
Die Gläubigerin ist verstorben und die in Deutschland lebenden Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen.
Es sind 4 mögliche Erben in den USA bekannt, wobei man wohl davon ausgehen muss, dass auch diese die Erbschaft ausschlagen würden.
Wie kann der Eigentümer das Recht trotzdem löschen lassen, wenn er nicht an Löschungsbewilligungen kommt?
Geld hinterlegen?