Im Grundbuch sind Eheleute als Eigentümer verzeichnet, die bereits seit langem verstorben sind (Ehemann 1896, Ehefrau 1922).
Für beide Erbfälle gibt es Erbscheine aus dem Jahre 1925, ohne Angabe von Geburtsdaten oder Adressen der Erben.
Bei dem Grundstück handelt es sich um Ackerland, ein Wasserverband benötigt eine Querung des Grundstücks (Wegerecht).
Kann eine Nachlasspflegschaft eingerichtet werden, obwohl Erben zwar namentlich bekannt sind, aber wahrscheinlich bereits verstorben sind bzw. nicht zu ermitteln sein werden.
Nachlasspflegschaft ?
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GottschlingF -
23. August 2017 um 12:57
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Nicht eher Abwesenheitspflegschaft ?
In beiden Fällen aber : Wo ist das Fürsorgebedürfnis für diejenigen, die der Pfleger vertreten soll ? -
wohl eher Pflegschaft für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB).
Die Erben (aus dem Jahre 1925) dürften bereits nachverstorben sein.
Gib die Akte an das Betreuungsgericht zur Entscheidung weiter.
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So wie Yarra sehe ich das auch. NLP wäre jedenfalls falsch.
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Das war auch meine erste Vermutung.;)
An dem - dann für das Betreuungsgericht zu klärende - äußerst fragliche Fürsorgebedürfnis ändert das aber nichts . -
Du schreibst doch, dass der Wasserverband einen Anspruch geltend machen will. Ich bin immer wieder in solchen Fällen Pfleger geworden, z.B. beim Bau von Strommasten, Regenrückhaltebecken, Autobahnverbreiterung etc.
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