GV - Abrechnungsschein falsch

  • Hallo,

    ich habe mal wieder einen Fall aus dem Bereich GV:

    Die GV hat trotz Wechsels der GV5 zum 01.01.2017 für den Monat Januar 2017 mit der alten Berechnung aus 2016 Ihre Gebühren in die alte GV5 eingetragen und an die Landeskasse gesendet. Dort fiel der Fehler auf. Die GV hat dann in die neue GV5 die falschen Zahlen aus der alten Berechnung einfach übertragen. Dies ist zwar der Landeskasse aufgefallen, doch wurde dort "durch durchgewunken" mit der Begründung, wir prüfen nicht nach!!!. Der Betrag wurde von dort an die Gehaltskasse (Vergütung)weitergemeldet und auch ausgezahlt!!
    Ich als GV Prüfer am AG muss nun die Quartalsabrechnung durchführen (wir haben hier bis Ende Juli 2017!!! auf die neue GV8( gewartet) und stehe vor dem Problem, dass bis dato weder die Landes- noch die Gehaltskasse den Fehler überhaupt bemerkt haben noch sich zuständig fühlen. Die GV wiederum behauptet, sie hätte keine Datensicherung aus Januar und können daher keine berichtigten Zahlen liefern.

    und ich armer Depp kann nun die Quartalsabrechnung nicht durchführen.

  • Hat sich erledigt.

    Habe gerade mit dem Ministerium telefoniert. Ich soll mit den falschen Zahlen zunächst weiterarbeiten und man "nimmt sich der Problematik an" ;)

  • Für mich war das Problem leider nicht nachstellbar, da hier mit papierenen Kassenbüchern u. Abrechnungsscheinen die Quartalsabrechnung vorgenommen wird.
    Eine meiner Lieblingstätigkeiten im "Nebenjob" bei Gericht.

  • Guten Morgen,
    wenn ich es recht verstehe, wurde mit den alten Prozentsätzen für Vergütung/Entschädigung abgerechnet. Dies ist meiner Ansicht nach unschädlich, da ja im IV. Quartal das gesamte Jahr mit den dann gültigen Prozentsätzen noch einmal "nachgerechnet" wird. So macht es zumindest das in NDS im Einsatz befindliche Excel-GV8.
    Des Weiteren kommt es auf Seiten der Bezügestelle in NDS nur zum Ausgleich der durch die GV-Tätigkeit entstanden Steuerschulden, nachdem ich nach Prüfung des Abrechnungsscheines eine entsprechende Mitteilung an die Bezügestelle versende, aus der sich der noch zu versteuernde Betrag ergibt, so dass dort auch nichts "nachzurechnen" ist.
    In NDS kommt noch hinzu, dass das Land die Prozentsätze leider seit einigen Jahren erst rückwirkend im auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahr neu festsetzt, so dass dann eine Nachberechnung zu erfolgen hat (glücklicherweise auch in dem Excel-GV8 enthalten).

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