Pfändungsbeschluss gem. § 720 a ZPO - Eintragung Pfändung Grundschuld?

  • Hallo allerseits,

    ich poste mal hier im ZV-Forum, ich hoffe, das passt...

    Mir wird ein "Pfändungsbeschluss gem. § 720 a ZPO" vorgelegt zusammen mit dem Antrag auf Eintragung der Pfändung einer Grundschuld ins Grundbuch. Gem. § 720 a ZPO ist es ja möglich, im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eine Sicherungshypothek eintragen zu lassen. Würdet ihr sagen, dass die Eintragung der Pfändung ebenfalls möglich ist? Ich finde leider keine passende Kommentierung.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Moment, evtl. habe ich meinen Knoten soeben selbst gelöst, durch einen Satz in der Kommentierung: das Grundbuchamt ist bei der Eintragung der Pfändung nicht Vollstreckungsgericht. Ergo muss ich die ZV-Voraussetzungen nicht prüfen und setze quasi "nur" den Pfändungsbeschluss des ZV-Gerichts um? Kann das sein?

  • Ergo muss ich die ZV-Voraussetzungen nicht prüfen und setze quasi "nur" den Pfändungsbeschluss des ZV-Gerichts um?

    Die Eintragung sollte tatsächlich "nur" eine GB-Berichtigung sein (Zöller RdNr 8 zu §" 830 ZPO) - mir fällt nichts ein was dagegen sprechen würde...

    Einmal editiert, zuletzt von Phil (31. August 2017 um 15:59)

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