Hallo allerseits,
ich poste mal hier im ZV-Forum, ich hoffe, das passt...
Mir wird ein "Pfändungsbeschluss gem. § 720 a ZPO" vorgelegt zusammen mit dem Antrag auf Eintragung der Pfändung einer Grundschuld ins Grundbuch. Gem. § 720 a ZPO ist es ja möglich, im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eine Sicherungshypothek eintragen zu lassen. Würdet ihr sagen, dass die Eintragung der Pfändung ebenfalls möglich ist? Ich finde leider keine passende Kommentierung.
Vielen Dank im Voraus!