Guten Morgen,
ich bin zur Zeit vertretungsweise mit der Zwangsvollstreckung befasst.
Ich habe einen Pfüb-Antrag vorliegen, bei dem eine Wohnungsgenossenschaft sowohl Gläubiger als auch Drittschuldner ist.
Gepfändet werden soll der Anspruch auf Auszahlung des Geschäftsguthabens (Auseinandersetzungsguthaben) i.H.v. ... € sowie der Dividendenzahlung für 2016/2017.
Gläubiger und Drittschuldner können doch niemals identisch sein, oder?