Treuhänder als Empfangsberechtigter

  • Hallo,

    es wurden ca. 5.000,00 EUR als Erlös in der Versteigerung hinterlegt, als Empfangsberechtigte sind die Bank A und Rechtsanwalt B als Insolvenzverwalter (Verbraucherinsolvenz) der Eigentümerin angegeben worden.

    Mittlerweile ist die Insolvenz aufgehoben, die Wohlverhaltensphase läuft, Rechtsanwalt B ist jetzt Treuhänder. Er wäre an sich bereit, den hinterlegten Betrag freizugeben, jedoch besteht die Frage, ob nicht die Schuldnerin selbst freigeben muss, oder ob der Treuhänder das auch kann.

    Meinungen?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Der Treuhänder kann nix freigeben, weil ihm die Verfügungsmacht fehlt.

    Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens erlischt auch das Verwaltungs- und Verfügungsverbot gem. § 80 InsO. Anders wäre es nur, wenn die Nachtragsverteilung über das Gut bzw. das Surrogat aufrecht erhalten worden wäre. Da der jetzige Treuhänder jedoch darüber nachdenkt, eine "Freigabe" zu erteilen, wird man daran nicht gedacht haben.

    Insoweit wäre dann die Schuldnerin diejenige, die sich erklären müsste.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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