Gebühr für Teilvergleich und verfahrensendenden Vergleich

  • Kann man die Vergleichsgebühr in einem Verfahren zweimal vergütet bekommen?

    Es wurde ein Teilvergleich geschlossen ( vorläufige Umgangsregelung) dann ein abschließender Vergleich.

    Die Ansetzung wird begründet, ein eA-Verfahren verhindert und damit Kosten gespart zu haben.

    Hätte es einen Beschluss gegeben, dann würde ich sagen, ja die Vergleichsgebühr gibt es, aber zweimal die Vergleichsgebühr in einem Verfahren, das ist mir neu.

  • In derselben Angelegenheit kann die EG nach § 15 II RVG nur einmal entstehen (Ausnahme: Sie entsteht nach unterschiedlichen Gebührensätzen -> § 15 III RVG). Wenn also eine Zwischeneinigung eine 1,0 EG (z. B. nach einem Wert von 1.000 €) ausgelöst hat und jetzt eine endgültige Regelung getroffen wurde, dann kann am Ende max. eine einzige 1,0 EG aus dem Wert des Umgangs (§ 45 I Nr. 2 FamGKG = 3.000 €) berechnet werden.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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