Zwei Bescheide bzgl. zwei Kinder gleicher Sachverhalt

  • Hallo,

    sollte es zu nachfolgendem schon einen thread geben, bitte verweist mich dahin. ich konnte in der Suchfunktion dazu leider nichts finden.

    Beratungshilfe mache ich erst seit kurzem. Nunmehr habe ich folgende Geschichte auf dem Tisch:

    Anwalt der Mandantin X beantragt BerH für Rückforderung von Leistungen "Bildung und Teilhabe", einmal für Kind A und noch einmal für Kind B.

    Es ist je Kind ein gesonderter Bescheid ergangen. Zeiträume, Begründung des Jobcenters und auch die Widerspruchsbegründung des Anwaltes sind identisch.

    Grundsätzlich würde ich sagen, dass es höchstpersönliche Ansprüche der Kinder sind und zwei unterschiedliche Angelegenheiten darstellen. Demnach zwei Mal Beratungshilfe bewilligen.

    Meine Kollegin (schön länger dabei) sieht das anders. Richtig begründen kann sie es mir nicht, sie hätte dazu mal was gelesen. Weiß aber nicht mehr wo. Ich finde nichts dazu.

    Über eure Meinungen, vllt. auch Fundstellen, bin ich sehr dankbar.

  • Grundsätzlich würde ich das auch so sehen, dass beide Kinder eigene Ansprüche haben.
    Bei jedem der Kinder können andere Angriffspunkte vorliegen, auch wenn der Bescheid "gleich" ist.

    Ich würde jedoch insoweit daraus nicht 2 Vorgänge mit 2 Bewilligungen (2x 121,38 EUR) machen, sondern es dürfte sich insoweit um einen Fall für die VV 1008 handeln, daher 1x mit 2 Antragstellern bewilligen.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Es handelt sich um dieselbe Angelegenheit, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt (Widerspruch gegen zwei Bescheide einlegen), der Rechtsanwalt bei der Verfolgungmehrerer Ansprüche den gleichen Rahmen einhält (Gleichartigkeit des Verfahrens - jeweils ein Widerspruch)und zwischen den einzelnen Ansprüchen ein innerer Zusammenhang besteht. Diese Voraussetzungen sind m.E. in deinem Fall gegeben. Die Bescheide wurden für beide Kinder aufgehoben, offenbar, weil das Einkommen ihrer Mutter zu hoch war bzw. ist. Damit liegt eindeutig nur eine Angelegenheit vor.

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