• Die Betroffene möchte die Hälfte ihres Vermögens in Aktien anlegen. So ihr Wunsch. Der Betreuer hat bereits versucht andere Anlageformen zu suchen, aber die örtliche KSK ist sehr eingeschränkt und hat immer nur auf die schlechte Lage auf dem Anlagemarkt verwiesen. Selbst die doch sehr hohe Anlagesumme hat kein Interesse bei der Bank hervorgerufen. Würdet ihr eine Genehmigung des Aktienerwerbs ins Auge fassen? Es sollen Siemens Aktien werden, in die bereits vor ein paar Jahren zufriedenstellend von der Betroffenen noch selbst investiert worden ist. Leider ist sie nun nicht mehr in der Lage das wieder selbst zu tätigen. Insofern bin ich in der Pflicht und muss die vom Betreuer zu tätigenden Anlagegeschäfte genehmigen.
    Wie würdet ihr das handhaben... Vielen Dank für Tipps!

  • Hälfte des Vermögens in die gleichen Aktien?! Auch ohne die von der leider nicht mitgeteilten erforderlichen Angaben (Gesamtvermögen, monatliche Kosten, Geschäftsfähigkeit d. Betreuten), halte ich dies für hirnrissig.

  • Stichwort heißt hier zu vermeidendes Klumpenrisiko oder besser verständliche Anlegerregel: Lege nicht alle Eier in einen Korb.
    Wenn überhaupt Aktienanlage , dann breit gestreut in einen ETF für den MSCI World.
    Befürchte nur , dass es den bei der Spasskasse nicht gibt.
    Und abhängig natürlich vom tragbaren Risiko im Sinne des § 1811 BGB.

  • Woher die Erkenntnis, dass es der Wunsch der Betreuten ist und dieser auch jetzt noch aufrecht erhalten wird? Wenn Sie derart in der Lage ist ihren Willen kund zu tun, dann wird sie das auch in einer Sparkasse tun können. Dann hättest nichts zu genehmigen...


    Ansonsten: Von Anlage in Aktien und dann noch ungestreut halte ich derzeit gar nichts. Wird von mir nicht als sicher genug angesehen.

  • Wünsche bezüglich der Geldanlage seitens des Betreuten aus Vorjahren, Vorjahrzehnten als Grundlage ausreichen zu lassen um eine heutige Anlage zu rechtfertigen finde ich bedenklich. Jeder Anleger ändert seine Meinung je nach Weltlage ( Atombombentests, EU-Austrittsverhandlungen, neue Präsidenten in anderen Ländern, Rechtsänderungen, Zollbestimmungen, Exportverhältnisse,Zinsniveau ...)
    , da diese auf die Geldanlage Einfluss nehmen kann. Niemand kann sagen ob der Betreute, der vor Jahren noch Aktien für gut hielt dies in Anbetracht der Entwicklungen der letzten Jahre immer noch tun würde. Insbesondere der Wunsch über Aktien an einem bestimmten Unternehmen teilzuhaben, darf nicht aus Vorjahren kommen.

    Ich würde daher nur einen aktuellen Wunsch des Betreuten als Grundlage heranziehen.

  • "Ohne die Betreuung hätte niemand den Betreuten gehindert, sein Geld in Lehman-Aktien anzulegen."

    Leider auch mit Betreuung nicht, da diese Bank noch kurz vor dem Zusammenbruch ein A+ hinsichtlich der Bonität von S&P, einer großen Ratingagentur bekommen hat. Das hätte ein Gutachten bestätigt und wäre als sicher angesehen worden. Und mit Sicherheit wäre die Anlage vom Rechtspfleger damals auch gestattet worden. Und das vollkommen zu Recht, da diesem keine Informationen vorlagen, die eine Gestattung verhindert hätten.

    Und selbst wenn der Rechtspfleger die Gestattung versagt und auf ein Haftungsrisiko hingewiesen hätte, der Betreuer hätte es dort anlegen können. Dann wäre Lehmann pleite gegangen und weder dem Betreuer, noch dem Rechtspfleger, noch dem Gutachter hätte man einen Vorwurf machen können, geschwiege denn an Haftung denken.

    Der Betreute hatte in diesem Zusammenhang dann einfach Pech.


    Sicherheitseinrichtungen der Banken für den Fall der Bankeninsolvenz zu überprüfen (welcher Einrichtung gehören die an, bis zu welcher Höhe ist das Kapital im Insolvenzfall "safe") war vor 2007 wahrscheinlich
    eher kein Prüfungspunkt und nicht Teil der Bankenberatung zur Anlage.

    "Auf die Insolvenzmöglichkeit der US-Investmentbank und ihrer niederländischen Tochter Lehman Brothers Treasury Co. B.V. habe die Hamburger Sparkasse nicht hinweisen müssen, weil ein konkretes Insolvenzrisiko nicht erkennbar gewesen sei. Auch die Aufklärungspflicht über ein allgemeines Emittentenrisiko sei erfüllt worden. Eine Pflicht zur zusätzlichen Aufklärung darüber, dass die Zertifikate keinem Einlagensicherungsfonds unterfielen, bestehe laut BGH nicht."


  • ...
    Der Betreute hatte in diesem Zusammenhang dann einfach Pech.


    ...

    Warum sollte ein Betreuter denn weniger Pech haben (und haben dürfen) als ein Nichtbetreuter? Willensäußerung und Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt natürlich.

    Wenn der Bereute sein ganzes Geld in Air Berlin-Aktien investieren will...wäre das ein guter Zeitpunkt, die Geschäftsfähigkeit zu überprüfen...:D

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Der Betreute hat -genau wie jeder andere- das Recht, selbst Pech zu haben. Willensäußerung und Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt- denn dann kann er selbst handeln, er legt es selbst an und es ist auch sein Pech.

    Anders ist es, wenn der Betreuer eines 70 jährigen -der bis dato alles auf seinem Sparbuch hortete und nie eine andere Geldanlage nutzte- dessen Geldanlage "optimiert". Wenn dann der Betreuer dieses Geld "sicher" anlegt und dies gestattet wird , schließlich sei diese Geldanlage im Sinne des Betreuten- es gäbe ja kaum Zinsen heutzutage und der nette Mann der X-Bank sagt, dies sei sicher und der Gutachter (vorausgesetzt er wird bestellt) bestätigt, dies sei sicher und dann wird es gestattet weil es sei sicher und erst dann stellt sich später heraus es gab "ein gewisses Riskio, das überrraschend eintrat".
    Wenn es dann Verluste gibt, dann hat der Betreuer Pech bei der Geldanlage gehabt, aber der Betreute das Pech des fehlenden Geldes . (und niemanden, der haften müsste, da alle Regeln eingehalten wurden)

  • Der Betreute hat -genau wie jeder andere- das Recht, selbst Pech zu haben. Willensäußerung und Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt- denn dann kann er selbst handeln, er legt es selbst an und es ist auch sein Pech.

    Anders ist es, wenn der Betreuer eines 70 jährigen -der bis dato alles auf seinem Sparbuch hortete und nie eine andere Geldanlage nutzte- dessen Geldanlage "optimiert". Wenn dann der Betreuer dieses Geld "sicher" anlegt und dies gestattet wird , schließlich sei diese Geldanlage im Sinne des Betreuten- es gäbe ja kaum Zinsen heutzutage und der nette Mann der X-Bank sagt, dies sei sicher und der Gutachter (vorausgesetzt er wird bestellt) bestätigt, dies sei sicher und dann wird es gestattet weil es sei sicher und erst dann stellt sich später heraus es gab "ein gewisses Riskio, das überrraschend eintrat".
    Wenn es dann Verluste gibt, dann hat der Betreuer Pech bei der Geldanlage gehabt, aber der Betreute das Pech des fehlenden Geldes .

    Richtig. Der Sachverhalt ist aber ein anderer, s #1, "die Betroffene möchte, ihr Wunsch, bereits selbst investiert...".

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Aus dem SV geht hervor: "Leider ist sie nun nicht mehr in der Lage das wieder selbst zu tätigen".

    Das bedeutet für mich- ich habe erhebliche Zweifel dass der SV so tatsächlich zutrifft.

    Wenn die Betreute nicht in der Lage ist, Wertpapiere zu kaufen- und das ist nicht mehr als eine Wunschäußerung in einer Bank, normalerweise die Zustimmung zu einer bereits vorgefertigten Kauforder (bei den Provisionen machen die Bankberater auch Hausbesuche, wenn es hoch genug ist bzw. aus Kundenfreundlichkeit), dann ist sie in fast allen Fällen auch nicht mehr in der Lage Ihren Wunsch dazu zu äußern. Da würde ich anhören, um die aktuelle Wunschäußerung nachzuvollziehen.

    Hier könnte eine wohlgemeinte Wunschinterpretation des Betreuers vorliegen bzw. die Übertragung eines früheren Wunsches ins jetzt..
    (hat sie sonst auch gemacht..., wollte sie immer machen..., sie zieht Aktien anderen Anlageformen vor... mit Siemens hat sie gute Erfahrungen gemacht...)

  • Aus dem SV geht hervor: "Leider ist sie nun nicht mehr in der Lage das wieder selbst zu tätigen".

    ....

    Das verstehe ich als rein tatsächliches Hindernis, wie bettlegerig oä. Andernfalls stünde das im Widerspruch zu den ersten Ausführungen und der SV wäre in der Tat ungeeignet.

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  • Gibt es einen guten Grund den alten Thread wieder aufzuwärmen? Oder vielleicht nicht im verlinkten weiter zu diskutieren?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti


  • Wenn die Betreute nicht in der Lage ist, Wertpapiere zu kaufen- und das ist nicht mehr als eine Wunschäußerung in einer Bank, normalerweise die Zustimmung zu einer bereits vorgefertigten Kauforder (bei den Provisionen machen die Bankberater auch Hausbesuche, wenn es hoch genug ist bzw. aus Kundenfreundlichkeit), dann ist sie in fast allen Fällen auch nicht mehr in der Lage Ihren Wunsch dazu zu äußern.

    :daumenrau

    Ungeachtet dessen halte ich aus Betreuersicht jede Form von Anlage in Aktien grundsätzlich für nicht (mündel)sicher.

    mfg

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