Nachlasspflegschaft oder Aufgebot?

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Ich habe diese Woche den Nachbarn zum Gespräch eingeladen und ihn gebeten Lageplan, Fotos und sonstige Unterlagen das Grundstück betreffend mitzubringen. Ich werde die Angelegenheit zwecks AO einer Nachlasspflegschaft erläutern und dann die Reaktion abwarten. Auf ein VKW-Gutachten werde ich bestehen, denn es könnte sein, dass das Gartenland "bebaubar" ist.


    Aus meiner Sicht stellt die Beauftragung eines Gutachtens mit dem Ziel herauszufinden, ob es sich um Bauland handeln könnte, die Verursachung unnötiger Kosten dar.

    Der Gutachter wird letztlich dazu auch nur Erkundigungen bei der Gemeinde einholen, ob der Status Bauland besteht oder seitens der Gemeinde entsprechende Bestrebungen bestehen. Eine entsprechende Anfrage ist ohne weiteres durch das Gericht selbst möglich.

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Ich habe diese Woche den Nachbarn zum Gespräch eingeladen und ihn gebeten Lageplan, Fotos und sonstige Unterlagen das Grundstück betreffend mitzubringen. Ich werde die Angelegenheit zwecks AO einer Nachlasspflegschaft erläutern und dann die Reaktion abwarten. Auf ein VKW-Gutachten werde ich bestehen, denn es könnte sein, dass das Gartenland "bebaubar" ist.


    Aus meiner Sicht stellt die Beauftragung eines Gutachtens mit dem Ziel herauszufinden, ob es sich um Bauland handeln könnte, die Verursachung unnötiger Kosten dar.

    Der Gutachter wird letztlich dazu auch nur Erkundigungen bei der Gemeinde einholen, ob der Status Bauland besteht oder seitens der Gemeinde entsprechende Bestrebungen bestehen. Eine entsprechende Anfrage ist ohne weiteres durch das Gericht selbst möglich.

    Ich weiß, dass schriebst Du schon. :) Ich möchte aber den Verkehrswert nicht Kraft meiner Wassersuppe festlegen, sondern möchte eine Einschätzung eines unabhängigen Gutachters. Immerhin wird die Sache auf Wunsch des Nachbarn jetzt angeschoben.


  • Wie auch schon geschrieben, gibt es für Landwirtschaftsflächen und Gartenland in hiesigen Breiten durch das Landratsamt festgelegte Bodenrichtwerte. Diese stellen wir bei für Verkäufe entsprechender Flächen dem Kaufpreis gegenüber. Daher stellt sich für uns das Problem überhaupt nicht.

    Du kannst aber gern mal schreiben, welche Berechnung der Gutachter vorgenommen hat (oder ob er auch Bodenrichtwerte zugrunde gelegt hat).

  • ... im Gespräch nur noch abhacken.

    Aber nicht doch !

    Ist doch schön für mich zu wissen, dass neben Döner noch Jemand meine Beiträge liest. :gruebel:

    Gruß auch an den Trittbrettfahrer ;)

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  • Bei unbebauten Grundstücken würde ich auch kein Gutachten einholen. Da reichen mir die Bodenrichtwerte und -wie vorgeschlagen- ggfls. eine Anfrage bei der Gemeinde, ob dort gebaut werden kann, soll, möchte, darf...

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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