Prüfung nach § 351 FamFG - Erbvertäge aus den 1940ern

  • Hallo zusammen!

    Ich wurde mit der Prüfung nach § 351 FamFG beauftragt und bin dabei auf einige Erbverträge aus den 1940ern gestoßen. Da die meisten Beteiligten bereits verstorben sind habe ich mir die entsprechenden Nachlassakten gezogen. Die meisten der Erbverträge wurden zwischenzeitlich aufgehoben, manchmal sind die mir vorliegenden Verträgen in den Nachlassakten aber auch gar nicht erwähnt.
    Irgendwie tue ich mich schwer dabei jetzt einen Erbvertrag zu eröffnen der sich auf eine Nachlasssache aus den 1960ern und 1970ern bezieht. Ist das wirklich notwendig oder gibt es da irgendein "Schlupfloch"?

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