Hallo, ich hab folgendes Problem:
Der KlPB beantragt § 11 RVG, der Kl. befindet sich aber in Insolvenz. Teile des Gebührenanspruchs sind vor der Insolvenz entstanden, andere (TG, EG) wohl m.E. erst danach. Kann ich einen Teil feststellen und den übrigen festsetzen? Ob die Forderung angemeldet wurde weiß ich nicht.
Danke für eure Hilfe!