VKH bewilligt, Zahlungsfähigkeit eingetreten. Geb.bei Mdt. einfordern?

  • Hallo,
    der Mdt. hat VKH o.Ratenzhlg. bewilligt bekommen. Scheidungsbeschluss gerade erst erlassen. Vgl. beim Zugewinn. Der Mdt. bekommt bald Geld.
    1. Kann ich jetzt dem Mdt. direkt die normalen Gebühren in Rg. stellen?
    2. Bisher ist KFA nicht gemacht. Wenn Rg. v.Mdt. bezahlt, teile ich das dann einfach der Staatskasse mit?
    3. Wenn Mdt. nicht zahlt, mache ich KFA hinsichtl. der VKH-Gebühren und teile gleichzeitig die Differenzgebühren mit und dann?
    Dem Gericht darf gem. BORA ja keine Mitteilung durch den RA gemacht werden.
    Ich steh auf dem Schlauch.

  • Zunächst danke.
    OK, nach 122 ZPO also nicht :mad:.

    Aus der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts nach § 203 StGB, § 43a Abs. 2 BRAO folgt, dass der Rechtsanwalt nicht befugt ist, ohne diesbezüglichen Auftrag seiner Partei das Gericht über eine Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu informieren, die dazu führen könnte, dass die bewilligte Prozesskostenhilfe rückwirkend aufgehoben wird (und der beigeordnete Rechtsanwalt damit wieder die Wahlanwaltsgebühren gelten machen könnte). Dies gilt auch nach Beendigung des Mandats fort, wie § 2 Abs. 2 BORA klarstellt. :mad::mad::mad:

    Demnach wissentlich aber verschwiegen sich zunächst mit der VKH-Vergütung abfinden und auf das Gericht hoffen?

  • Ich kenne mich jetzt nicht im Einzelnen mit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht aus. Fakt ist, dass die Partei zur Mitteilung nach § 120a ZPO verpflichtet ist. Und auf diese Verpflichtung würde ich euren Mandanten eindringlich hinwiesen und ihm anbieten, die entsprechende Mitteilung an das Gericht in seinem Namen zu machen:teufel:.

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