neue Vermögensabschöpfung

  • Gibt es inzwischen schon Erfahrungen mit dem neuen Vermögensabschöpfungsrecht?
    Ich hatte hier schon die ersten Verfahren mit Wertersatzverfall, aktuell mit 16 Geschädigten (tlw. Firmen, tlw. Privatpersonen). Welchen Aufwand betreibt Ihr hinsichtlich der Geschädigtenbenachrichtigungen (Firma in Ausland/ sehr viele Geschädigte), ab wann veröffentlicht Ihr die Benachrichtigung und wann stellt Ihr einzeln zu?
    Benachrichtigung gleich nach dem Urteil, oder erst, wenn etwas zu verteilen ist?
    Hier erfolgen die Benachrichtigungen mit der Vollstreckungseinleitung, was dazu führt, dass die Leute natürlich anrufen und fragen, warum ich noch nichts ausgezahlt habe (das Schreiben -6 Monate Frist, noch keine Werte sichergestellt....- liest keiner bis zum Ende).
    Würde mich über Erfahrungsberichte (wenn möglich mit Angabe des Bundeslandes) freuen.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Ich habe hier auch ein Fall nach neuem Recht.:)
    Der VU hat bei 2 Tankstellen getankt und nun ist der gesamte Betrag , in dessen Höhe der VU die Geschädigten geprellt hat, eingezogen.

    Im Strafbefehl taucht im Tenor nur die Summe der Einziehung auf.
    Müsste hier noch stehen, welcher Betrag für welche Geschädigte eingezogen werden soll, oder reicht mir der normale Menschenverstand :gruebel: :wechlach:und der Betrag der sich aus den Gründen entnehmen lässt?
    In einem Urteil würde es ja mE im Tenor ausdrücklich stehen müssen.:D

    Vielen Dank schon mal

  • Im Strafbefehl taucht im Tenor nur die Summe der Einziehung auf.
    Müsste hier noch stehen, welcher Betrag für welche Geschädigte eingezogen werden soll, oder reicht mir der normale Menschenverstand :gruebel: :wechlach:und der Betrag der sich aus den Gründen entnehmen lässt?

    Es wäre natürlich schön, wenn der genaue Betrag in der Entscheidung explizit angegeben wird, bei einem Fehlen dürfte aber auch der Rechtspfleger in der Lage sein, diesen aus den Gründen zu entnehmen.
    Eine Ergänzung der rechtskräftigen Entscheidung dürfte nicht zu erlangen sein.

  • Hallo zusammen,

    ist in Jugendstrafsachen wirklich der Rechtspfleger des AG und nicht die STA zuständig bei der Vermögensabschöpfung ? Kann mir Jemand dazu etwas sagen ?

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