Hallo:)
Wahrscheinlich ne total simple Frage,aber hab noch nix richtig dazu gefunden: welches ist denn das verfahrenseinleitende Schriftstück, wenn ein VU als europ. VT bestätigt werden soll und dieses nach Widerspruch gg MB ergangen ist? Der Mahnbescheid oder die spätere Anspruchsbegründung? Und wenn's der MB ist-verlasse ich mich dann darauf,dass die entsprechenden üblichen Belehrungen vom Mahngericht mitgeschickt wurden und,dass die Angaben über die Zustellung,die man da immer mit zur Akte bekommt, stimmen? Weil ich hab ja eigentlich nix in der Akte außer diesen Verfahrensablauf...