Erblasser verstirbt und hinterlässt u.a. einen vorverstorbenen Bruder.
Laut Erbscheinsantrag hatte er drei Kinder aus drei Ehen.
Ein Erbschein wird erteilt.
Jetzt tauchen Schreiben dieses Erblasserbruders auf in denen er andeutet weitere Kinder zu haben.
Hierzu muss erwähnt werden, dass die bekannten Kinder des Erblasserbruders sich untereinander kaum kannten und auch von evtl. weiteren Kindern keine Kenntnis hatten. Auch die anderen Verwandten hatten keinen Kontakt zu diesem Erblasserbruder.
Ich habe Geburts- und Sterbestandesamt des Erblasserbruders angeschrieben.
Zur Geburtsurkunde des Erblasserbruders sind keine Beischreibungsvermerke erfolgt. Dies mag daran liegen, dass er vor 1945 in Westdeutschland geboren wurde und danach in der DDR lebte und verstarb.
Beim Sterbestandesamt fanden sich auch keine Hinweise auf Kinder des Erblasserbruders.
Eine Anfrage beim Nachlassgericht des Erblasserbruders wird noch erfolgen.
Welche weiteren Möglichkeiten seht ihr zur Ermittlung dieser weiteren Kinder?
Kann man über das letzte Heiratsstandesamt des Erblasserbruders weitere Erkenntnisse einziehen?