Beratung steuerrechtliche Folgen der Scheidung

  • Guten Morgen,

    ich habe einen Antrag mit der Angelegenheit "steuerrechtlich beraten lassen wegen bevorstehender Scheidung"

    Grundsätzlich ist die Beratungshilfe auch für steuerrechtliche Angelegenheiten zu gewähren. Aber auch da muss ein konkretes rechtliches Problem bestehen, z. Bsp. Steuerbescheid falsch etc.

    Hier hat die Dame m.E. kein rechtliches Problem, wohl eher allgemeine Fragen wirtschaftlicher Natur. Oder sehe ich das falsch?

    Zudem bezieht die Gute Leistungen nach dem SGB XII. Die Scheidung dürfte sich auf Ihren Leistungsbezug demnach nicht auswirken. Das Jobcenter hat bereits den Ehemann aus der Bedarfsgemeinschaft genommen.

    Vielleicht hat jemand ein oder zwei Fundstellen für mich. Ich fand mal wieder nix dazu.

  • Ich stimme dir zu. Es handelt sich um den Wunsch nach einer allgemeinen Beratung. Dazu kommt das Finanzamt als anderweitige Hilfemöglichkeit, denn die werden am besten wissen, was da passiert und zu beachten ist.

    Konkrete Anhaltspunkte für eine Bewilligung von BerH sehe ich nicht (auch wenn ich den Wunsch nach einer Beratung verstehe).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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