Erinnerung gegen 3 KFB´s, 3 x VV 3500 RVG?

  • Es wurden vorliegend 3 KF´s erlassen.
    Dagegen legte die Schuldnerin jeweils Erinnerung ein.
    Die Erinnerungen wurden alle samt als unzulässig zurückgewiesen.
    Nun beantragt der Gläubigervertreter jeweils für jede Erinnerung eine 0,5 VerfG nach VV 3500 RVG.

    Geht das?:gruebel:
    Aus dem Gerold/Schmidt werde ich nicht so richtig schlau!

  • Selbe Frage wie Adora Belle und die Frage, wodurch die Gebühr denn entstanden ist? Ist dem RA die Erinnerung mit Stellungnahmefrist zugestellt worden? Wurde zugleich der gerichtliche Hinweis auf die Unzulässigkeit in Abschrift dem RA mitübersandt? Hat er eine Stellungnahme abgegeben?

    Im übrigen sind mehrere Erinnerungen gegen mehrere KfB, die sich auf die Kosten verschiedener Instanzen beziehen, dennoch als nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit anzusehen (Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 16 Rn. 126 ff.). Ist also eine VG Nr. 3500 VV beim RA des Gläubigers entstanden, dann nicht jeweils (3 x), sondern allenfalls aus dem zusammengerechneten Wert der Beschwer des Schuldners nur 1 x entstanden ist (§§ 22 I, 23 II S. 3 RVG).

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I


  • Im übrigen sind mehrere Erinnerungen gegen mehrere KfB, die sich auf die Kosten verschiedener Instanzen beziehen, dennoch als nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit anzusehen (Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 16 Rn. 126 ff.). Ist also eine VG Nr. 3500 VV beim RA des Gläubigers entstanden, dann nicht jeweils (3 x), sondern allenfalls aus dem zusammengerechneten Wert der Beschwer des Schuldners nur 1 x entstanden ist (§§ 22 I, 23 II S. 3 RVG).

    Das sieht mein OLG anders und hat in einem Fall, wo der BV gegen drei Kfbs Beschwerde eingelegt hat in einem Schriftsatz, nach jeweiliger Zurückweisung dreimal Gerichtskosten angefordert.


  • Im übrigen sind mehrere Erinnerungen gegen mehrere KfB, die sich auf die Kosten verschiedener Instanzen beziehen, dennoch als nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit anzusehen (Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 16 Rn. 126 ff.). Ist also eine VG Nr. 3500 VV beim RA des Gläubigers entstanden, dann nicht jeweils (3 x), sondern allenfalls aus dem zusammengerechneten Wert der Beschwer des Schuldners nur 1 x entstanden ist (§§ 22 I, 23 II S. 3 RVG).

    Das sieht mein OLG anders und hat in einem Fall, wo der BV gegen drei Kfbs Beschwerde eingelegt hat in einem Schriftsatz, nach jeweiliger Zurückweisung dreimal Gerichtskosten angefordert.


    Dieser Auffassung Deines OLG sind auch Fölsch/N. Schneider/Thiel/Volpert in AnwK-RVG, 8. Aufl., § 16 Rn. 213. Allerdings fehlen für beide Auffassungen bislang zitierfähige Entscheidungen. Wäre doch mal was, P., diese an die Verlage weiterzuleiten? ;)

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  • Dieser Auffassung Deines OLG sind auch Fölsch/N. Schneider/Thiel/Volpert in AnwK-RVG, 8. Aufl., § 16 Rn. 213. Allerdings fehlen für beide Auffassungen bislang zitierfähige Entscheidungen. Wäre doch mal was, P., diese an die Verlage weiterzuleiten? ;)

    Wenn ich sie doch noch hätte... ;):D

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