Mir liegt eine Bestätigung und der zugehörige Antrag des Regierungspräsidiums auf Grundbuchberichtigung aufgrund eines Eigentumsübergangs gem. § 10 StrG von der Stadt auf das Land vor.
Das Flst. ist zusammen mit vier anderen Flst. unter einer BV im Grundbuch gebucht. Ich würde hier in dem Antrag auf Grundbuchberichtigung den Antrag auf Abschreibung sehen, diese Abschreibung vornehmen und das Flst. als eigenständiges Grundstück im Grundbuch buchen. Liege ich hier richtig?
Der Antrag wäre auch sonst vollzugsfähig, in Abt. II ist aber für das betroffene Grundstück ein Sanierungsvermerk eingetragen.
Ist hinsichtlich des Sanierungsvermerks etwas zu beachten? Eine Zustimmung zum Eigentumsübergang der Sanierungsbehörde scheidet m.E. aus, das das Eigentum bereits übergegangen und das Grundbuch nur zu berichtigen ist.