Beratungshilfe Widerspruch

  • Hallo,

    erst mal vorab, es handelt sich hier nicht um ein rechtliches Problem, folgendes:

    Es wird BerH beantragt, weil das Jobcenter die Übernahme d. Betriebs- und Heizkostenpauschale ablehnt. Ein Anwalt wird aufgesucht, der den Mandanten berät und vertritt.
    Gleichzeitig, mit dem BerH-Antrag, wird die anwaltliche Kostennote unter Vorlage des gefertigten Schriftsatzes eingereicht.

    Der Inhalt lautet wie folgt: Namens unserer Mandantin legen wir Widerspruch gegen den Bescheid vom .... ein. Zur Begründung des Widerspruchs nehmen wir ausdrücklich Bezug auf das Klageverfahren vor dem SG in XY zum Az. Z bzgl. d. Bescheides vom 03.09.2015! Zur Vermeidung von Wiederholungen wird vollumfänglich auf den dortigen Vortrag verwiesen.

    Er hat doch tatsächlich mit zwei Sätzen seinen Widerspruch "begründet".;)

    Na, da hat sich der Anwalt ja ordentlich Arbeit gemacht, um die GG zu verdienen. :wechlach: Es ist einfach unglaublich. Das hätte der Antragsteller bestimmt auch allein auf die Reihe gekriegt.

  • Es gibt hier keine Frage, es war lediglich eine Feststellung, was sich die Anwälte tatsächlich für Arbeit machen. Ich hatte darauf hingewiesen, dass es sich um kein rechtliches Problem handelt.

    Es war halt nur eine Feststellung.


  • Ja, der RA hätte sich wenigstens die Mühe machen können, mittels Kopieren und Einfügen seinen ganzen Vortrag aus dem Klageverfahren in den Widerspruch einzufügen. ;)

  • Na, da hat sich der Anwalt ja ordentlich Arbeit gemacht, um die GG zu verdienen. :wechlach: Es ist einfach unglaublich. Das hätte der Antragsteller bestimmt auch allein auf die Reihe gekriegt.

    Hast Du schon mal etwas davon gehört, dass es auch Beratungshilfemandate gibt, die unendlich viel Zeit und Mühe kosten und für die man schlappe 85,00 € bekommt? So was nennt man auch Querfinanzierung, und die ist bei Anwälten ständig da.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Frog, ich habe mich wahrscheinlich etwas unglücklich ausgedrückt.

    Ich wollte einfach nur mal in den Raum stellen, wie viel Mühe sich die Anwälte machen, einen Widerspruch zu begründen. Um nichts anderes ging es hier. Für den Antragsteller war es sicherlich ein rechtliches Problem.

  • Zitat

    Es gibt hier keine Frage, es war lediglich eine Feststellung, was sich die Anwälte tatsächlich für Arbeit machen.

    Zitat

    Ich wollte einfach nur mal in den Raum stellen, wie viel Mühe sich die Anwälte machen, einen Widerspruch zu begründen.

    Tolle Pauschalisierung. :(

    Und warum sollte es angebracht sein, den Widerspruch umfangreich bergründen, wenn bereits im Klageverfahren zu dem (wohl) gleichgelagerten Fall umfangreich vorgetragen wurde?

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Ich mache mir als Rechtspfleger doch auch meist nicht mehr Arbeit als nötig. :confused:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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