Haftpflichtversicherung für Rechtspfleger

  • Ich hab ne Pauschale für Privat- Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das hängt von den jeweiligen Schadensummen ab, also so einfach ist das nicht.

  • Ich hab ne Pauschale für Privat- Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das hängt von den jeweiligen Schadensummen ab, also so einfach ist das nicht.

    Meine - auch in diesem "Paket" - hat im Quartal ca 60 € gekostet.

  • Ich hab ne Pauschale für Privat- Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das hängt von den jeweiligen Schadensummen ab, also so einfach ist das nicht.



    Und vom Umfang (ist der Verlust von Dienstschlüsseln mit dabei)?

    Und von den AGB (ist ausländisches Recht umfasst (wichtig im Nachlass und im Grundbuch))?

  • Ich zahle im Jahr 109,00 € und habe eine Standardversicherung.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Deckungssumme suche ich raus. Ich muss für genaueres in die Police schauen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Eine Schlüsselversicherung ist meiner Meinung nach nicht notwendig, solange man nicht vor hat den Schlüssel "mutwilig" zu verlieren, da bei Fahrlässigkeit der Dienstherr für Ersatz (ggfls. auch der gesamten Schließanlage für viele tausend Euro) sorgen muss.

  • Eine Frage an die Versicherten - sind Vermögensschäden mit drin? Ich habe diverse Angebote inkl. Vermögensschäden (und das wäre ja das Hauptanliegen) angeschaut und die Beiträge waren um Einiges höher.

  • Deswegen ist die Beantwortung der Frage ohne Angabe der Deckungssumme für Vermögensschäden auch überflüssig.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vermögensschäden sind in der Diensthaftpflicht i.d.R. nicht enthalten.


    Dann dürfte diese Versicherung überhaupt nichts bringen, weil durch entsprechende Fehler in der Rechtspflegertätigkeit "nur" Vermögensschäden verursacht werden können.

    Die Diensthaftpflichtversicherung hat eine andere Zielsetzung als die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Bei ersterer geht es um "normale" Schäden, die evtl. verursacht werden können. Das klassische Beispiel ist der Verlust des Schlüssels, der zum Austausch aller Schlösser führt. Oder wenn man den Monitor vom Tisch stößt.

  • Vermögensschäden sind in der Diensthaftpflicht i.d.R. nicht enthalten.


    Dann dürfte diese Versicherung überhaupt nichts bringen, weil durch entsprechende Fehler in der Rechtspflegertätigkeit "nur" Vermögensschäden verursacht werden können.

    Die Diensthaftpflichtversicherung hat eine andere Zielsetzung als die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Bei ersterer geht es um "normale" Schäden, die evtl. verursacht werden können. Das klassische Beispiel ist der Verlust des Schlüssels, der zum Austausch aller Schlösser führt. Oder wenn man den Monitor vom Tisch stößt.


    Das ist schon alles klar.

    Die genannten möglichen Schäden liegen aber weit unter den durch Vermögensschäden entstehenden Dimensionen. Und viele Privathaftpflichtversicherungen decken Schlüsselverluste bereits mit ab.

  • Meine Vermögensschadenshaftpflicht deckt 500k ab. Mehr ging nicht. Und ist, angesichts mancher Summen, mit denen ich regelmäßig zu tun habe, sicherlich nicht ausreichend. Aber besser als nichts.

    Was sie im einzelnen kostet, kann ich nicht genau beantworten. Es ist eher so ein "Kombipaket", sodass ich die Prämie auch für Hausrat, Privathaftpflicht und Glasschäden bezahle, und die dann etwas günstiger sind. Dürften aber sicherlich etwa 300 EUR im Jahr nur für die Vermögensschaden sein.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

    Einmal editiert, zuletzt von noomi (29. September 2017 um 07:38)

  • Tatsächlich besitze ich eine entsprechende Diensthaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht nicht.
    War bisher immer der Meinung, keine zu benötigen. Frei nach dem (unwissenden?) Motto: wenn ich mal persönlich haftpflichtig werde, dann zahlt die doch eh nicht. Ansonsten schützt mich doch der Dienstherr gegen Haftplichtansprüche aus "normalen" Fehlern.

  • Ansonsten schützt mich doch der Dienstherr gegen Haftplichtansprüche aus "normalen" Fehlern.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung soll Dich schützen, wenn der Dienstherr Dich wegen grober Fahrlässigkeit in Regress nimmt. Dann ist er nämlich Dein Gegner, möglicherweise - im Kollegenkreis schon erlebt - sogar in einem Zivilprozess.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ansonsten schützt mich doch der Dienstherr gegen Haftplichtansprüche aus "normalen" Fehlern.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung soll Dich schützen, wenn der Dienstherr Dich wegen grober Fahrlässigkeit in Regress nimmt. Dann ist er nämlich Dein Gegner, möglicherweise - im Kollegenkreis schon erlebt - sogar in einem Zivilprozess.

    Außerdem schützt die Vermögensschadenshaftpflicht, wenn jemand unter Missachtung von § 839 BGB, Art. 34 GG Direktklage gegen Dich erhebt. Z.B., weil er Dich unter Druck setzen will. Wer will schon darauf setzen, dass es ein VU wegen Unschlüssigkeit nicht ergeht? Und der Anwaltsvorschuss für eine Klage über 1 Mio. Euro ist doch ganz beträchtlich.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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