Mietzinshinterlegung und Nebenkosten

  • hier werden Mieten für 2 streitbare Erben hinterlegt;
    nun reicht einer Rechnungen, die mit der Unterhaltung des Miethauses in Zusammenhang stehen- aktuell die Heizölrechnung- ein und bittet die Zustimmung des anderen einzuholen und die Rechnung anzuweisen.
    Wie geht Ihr in solchen Fällen vor: Hinterlegungsstelle =Hausverwaltungs Girokonto oder lehnt Ihr solche Ansinnen von vornherein ab.
    Muss ich nachfragen, ob in der hinterlegten Summe auch Nebenkosten enthalten sind, die möglicherweise nicht Hinterlegungsgegenstand sein sollten?

  • Das kommt darauf an. Wenn das "mal" vorkommt, ist das kein Problem. Ich hatte aber auch einen solchen Fall, da haben die monatlich solche Auszahlungen verlangt. Da habe ich mich einfach verweigert.

    Aber Rechnung anweisen funktioniert nicht. Du benötigst einen Auszahlungsantrag des Empfängers.

  • ....und bittet die Zustimmung des anderen einzuholen und die Rechnung anzuweisen.

    So einen Fall hatte ich noch nicht, stimme aber Phil insoweit zu, als man wohl nichts wird machen können, wenn in schöner Regelmäßigkeit übereinstimmende Auszahlungsanträge kommen - allenfalls könnte man dann irgendwann anfangen darüber nachzudenken ob (insoweit) überhaupt ein Hinterlegungsgrund vorliegt.
    Was ich aber nicht machen würde, ist als Hinterlegungsstelle die Zustimmung des anderen einzuholen. Das ist m. E. Sache desjenigen, der den Auszahlungsantrag stellt.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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