Ich habe hier einen Antrag auf PfÜb vorliegen. Der Gläubiger ist in Insolvenz.
Die Forderung wurde zwischenzeitlich an 2 andere Gesellschaften abgetreten. Zuletzt wurde die Forderung wieder an die "erste" Gläubigerin zurück abgetreten.
In dieser Abtretungsurkunde erklärt der Insolvenzverwalter, dass diese Forderung sich im freier Vermögen der Gläubiger befindet und diese ohne Mitwirkung des IV verfügen kann.
Ich frage mich, ob diese Freigabeerklärung nicht einer besonderen Form vorgelegt werden muss. Hier liegt lediglich eine Kopie der Abtretungsurkunde vor.