Grundbuchberichtigung aufgrund Teilerbscheine und Einantwortungsbeschluss

  • Hallo, ich brauche eure Meinung. Ich habe zwei Teilerbscheine, wonach ich die Grundbuchberichtigung ausführen soll. Meiner Meinung nach ist damit das gesamte Erbrecht nachgewiesen. Meine Kollegin meint, ich brauche einen Erbschein, der die beiden Teilerbscheine zusammenfasst und das gesamte Erbfolge in einem Erbschein darstellt.:gruebel:
    Weiterhin habe ich einen Einantwortungsbeschluss (Österreich) und soll danach die Grundbuchberichtigung machen. Hier bin ich der Meinung, dass nur deutsches Recht Anwendung finden kann und ein Eigenrechtserbschein vorzulegen ist.
    Was meint ihr?

  • Die Teilerbscheine sind natürlich ausreichend, sofern sie alle Erbquoten verkörpern. Es wäre ja auch völlig sinnfrei, erteilte Teilerbscheine wieder einzuziehen und an ihrer Stelle einen einheitlichen gemeinschaftlichen Erbschein mit identischem zusammengefassten Inhalt zu erteilen, nur weil man nicht anders ins Grundbuch kommt.

    Das mit den Teilerbscheinen und dem Einantwortungsbeschluss ist der gleiche Fall oder sind es zwei verschiedene Fälle?

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