Folgender Sachverhalt liegt meinem Antrag auf einmalige Erhöhung des Freibetrages zu Grunde:
Die Schuldnerin hat von Ihrem Arbeitgeber im Okt. ´16 eine Kündigung erhalten. Auf Grund der Kündigung erhielt die Schuldnerin nachfolgend Leistungen durch das Jobcenter. Da die Kündigung nach Ansicht der Schuldnerin nicht rechtens war, hat sie ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht geführt. Durch Urteil wurde bestätigt, dass die Kündigung nicht im Okt. ´16 sondern erst zum Jan. ´17 wirksam erfolgt ist. Die Arbeitgeberin muss nunmehr für die Monate Oktober ´16 bis Januar ´17 den Lohn nachzahlen.
Die Schuldnerin hat die Leistungen des Jobcenters für den o. g. Zeitraum zurückzugewähren. Ein konkreter Bescheid des Jobcenters liegt noch nicht vor - eine Rückforderung wurde jedoch bereits durch das Jobcenter angekündigt.
Nunmehr stellt die Schuldnerin einen Antrag auf einmalige Erhöhung des Sockelfreibetrages um den Betrag, da die Zahlung der Arbeitgeberin auf ihrem als Pfändungsschutzkonto geführten Girokonto eingegangen ist. Sie trägt vor, dass ohne die einmalige Erhöhung eine Rückzahlung an das Jobcenter nicht möglich wäre und so noch weitere Schuldnern auflaufen könnten.
Ich kann mich nicht ganz entscheiden. Zum einen finde ich keine Norm die die Erhöhung des Sockelfreibetrages rechtfertigen würde. Auf der anderen Seite kann die Schuldnerin nun nicht bestraft werden. Immerhin ist es nicht ihr zuzuschreiben, dass der Sockelfreibetrag überschritten wurde und eine Rückforderung durch das Jobcenter droht.
Über Lösung(-sansätze) würde ich mich sehr freuen