Bosnischer Staatsangehöriger

  • Der Erblasser, der jetzt hier in Deutschland gestorben ist , war Bosnier, seine Ehefrau ebenfalls. Die Eheleute haben in Bosnien geheiratet, leben aber lange in Deutschland. Es gibt Grundbesitz in Deutschland, der Erblasser ist alleiniger Eigentümer, kein Vermögen in Bosnien. Die beiden Kinder sind Deutsche. Da letzter gewöhnlicher Aufenthalt hier war, deutsches Erbrecht. Mein Problem ist der Güterstand, das dürfte die bosnische Errungenschaftsgemeinschaft sein. Ich meine, es erfolgt keine Erhöhung der Quote, es bleibt bei 1/4. Kommt ihr zu dem gleichen Ergebnis, oder habe ich mich irgendwo vertan?

  • Das hört sich gut an, ich habe da noch keine Erfahrungen mit, weiß nur, das es das gibt. Leider habe gerade keine Zeit, zu recherchieren-die Leute stehen Schlange heute- unter welchen Bruchteilen sich die Miterben dann ausgleichen, ist dann Sache der Erben? Und wird so ein Erbschein überall anerkannt?

  • Das hört sich gut an, ich habe da noch keine Erfahrungen mit, weiß nur, das es das gibt. Leider habe gerade keine Zeit, zu recherchieren-die Leute stehen Schlange heute- unter welchen Bruchteilen sich die Miterben dann ausgleichen, ist dann Sache der Erben? Und wird so ein Erbschein überall anerkannt?

    Ist ja im Gesetz als Möglichkeit vorgesehen, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass der Erbschein nicht anerkannt wird. Ich schreib allerdings in den Erbschein ausdrücklich rein, dass er ohne Quoten erteilt wird, damits keine Nachfragen gibt..

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