hallo,
mein Erbe des Betreuten befindet sich im Ausland und die Anschrift ist mir nicht bekannt.
Ich kann ihm nicht die Schlussrechnung übermitteln. Es ist erhebliches Vermögen und auch Grundbesitz da.
Die Betreuerin teilt mit, dass sie dem Erben auf der Beerdigung den Haustürschlüssel ausgehändigt habe , dann aber den Kontakt zu ihm verloren habe.
Ein Fall für eine Abwesenheitspflegschaft gemäß § 1911 BGB ?